Unternehmen und Transaktionen
Burkhalter Rechtsanwälte begleitet Unternehmen, Unternehmerfamilien und Investoren bei Kauf, Verkauf, Nachfolge und Umstrukturierung von Unternehmen in der Schweiz. Wir übernehmen die rechtliche Führung der Transaktion – von der Due Diligence über die Vertragsverhandlung bis zum Closing – an unseren Standorten in Bern, Zürich und Lausanne, auf Deutsch, Französisch und Englisch.
Was wir für Sie tun
Eine Transaktion ist selten nur ein juristisches Projekt. Sie ist ein unternehmerischer Entscheid mit steuerlichen, finanziellen und oft auch persönlichen Folgen. Wir denken deshalb nicht in Paragraphen, sondern in Ergebnissen: Was wollen Sie am Ende in der Hand halten – und welcher Weg führt am sichersten dorthin?
Unsere Beratung umfasst insbesondere:
Unternehmenskauf und -verkauf (M&A)
- Strukturierung der Transaktion: Share Deal oder Asset Deal, Auktionsverfahren oder bilaterale Verhandlung
- Absichtserklärung (LOI / Term Sheet) und Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA)
- Durchführung oder Begleitung der rechtlichen Due Diligence
- Ausarbeitung und Verhandlung des Kaufvertrags (SPA / APA), inkl. Gewährleistungen, Kaufpreismechanismen (Locked Box, Closing Accounts, Earn-out) und Haftungsbegrenzungen
- Signing und Closing, inkl. Vollzugsbedingungen und Post-Closing-Verpflichtungen
Unternehmensnachfolge
- Übergabe innerhalb der Familie, Management-Buy-out (MBO) oder Verkauf an Dritte
- Bewertung der Optionen aus gesellschafts-, erb- und steuerrechtlicher Sicht
- Gestaltung von Aktionärbindungsverträgen, Übergangsregelungen und Earn-out-Modellen
- Koordination mit Steuerberatern, Banken und Family Offices
Umstrukturierungen und Kooperationen
- Fusionen, Spaltungen, Vermögensübertragungen und Umwandlungen nach Fusionsgesetz
- Joint Ventures, strategische Partnerschaften und Beteiligungsverträge
- Gruppeninterne Reorganisationen und Holdingstrukturen
- Private Equity/Venture Capital.
Gesellschafts- und aufsichtsrechtliche Begleitung
- Beschlüsse von Generalversammlung und Verwaltungsrat, Kapitalmassnahmen
- Meldepflichten und Bewilligungen, z. B. gegenüber FINMA oder Wettbewerbskommission (WEKO)
- Corporate Governance nach der Transaktion
Going Public / Going Private
- Finanzmarktrechtliche Begleitung einschliesslich Kotierungsverfahren
- Validierung von kotierten Gesellschaften bis Abwicklung von Dekotierungen
- Öffentliches Kaufangebot
- Squeeze-Out Verfahren gemäss FusG und FinFraG
- Kraftloserklärungsverfahren gemäss OR und FinFraG
- Eigen- und Fremdkapitelstrukturierung verschiedener Aktionärs- und Finanzierungsmodelle
So läuft eine Transaktion ab
Jede Transaktion ist anders – die Phasen sind aber meist dieselben. Wir sorgen dafür, dass Sie in jeder Phase wissen, wo Sie stehen und was als Nächstes kommt.
Je nach Komplexität dauert ein Unternehmensverkauf in der Schweiz erfahrungsgemäss zwischen drei und neun Monaten von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Closing.
Für wen wir arbeiten
- Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihr KMU verkaufen oder die Nachfolge regeln wollen
- Käufer und Investoren – Privatpersonen, Beteiligungsgesellschaften, Family Offices und strategische Käufer
- Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen, die eine Umstrukturierung oder Kooperation vorbereiten
- Internationale Personen und Organisationen, welche auch über Kooperationen und Transaktionen in den schweizer Markt anstreben.
Warum Burkhalter Rechtsanwälte
- Fundierte Praxiserfahrung: Ob Nachfolgeregelung im KMU-Bereich oder komplexe Umstrukturierung auf Konzernebene in der gesamten Schweiz
- Ein Team, drei Sprachen, drei Standorte: Bern, Zürich und Lausanne – für Transaktionen über die Sprachgrenzen hinweg
- Steuern und Recht aus einer Hand: Enge Zusammenarbeit mit unserer Expertise Steuerrecht und Immobilienrecht
- Pragmatisch statt maximal: Wir verhandeln hart, wo es zählt, und lösungsorientiert, wo es den Abschluss sichert
Ihre Ansprechpartner
Häufige Fragen zu Unternehmenstransaktionen
Beim Share Deal kaufen Sie die Anteile der Gesellschaft (z. B. Aktien einer AG) und übernehmen damit das Unternehmen mit allen Rechten und Pflichten. Beim Asset Deal erwerben Sie einzelne Vermögenswerte wie Maschinen, Verträge oder Liegenschaften. Der Share Deal ist meist einfacher abzuwickeln, der Asset Deal erlaubt eine gezielte Auswahl und begrenzt die Übernahme von Altlasten. Welche Form steuerlich und rechtlich besser ist, hängt vom Einzelfall ab.
Erfahrungsgemäss drei bis neun Monate von der Vorbereitung bis zum Closing. Entscheidend sind die Qualität der Unterlagen, die Anzahl der Interessenten und allfällige Bewilligungen. Eine gut vorbereitete Due Diligence verkürzt die Dauer spürbar.
Gesellschaftsrechtliche Dokumente, Verträge mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitenden, Immaterialgüterrechte, Immobilien und Mietverträge, hängige Rechtsstreitigkeiten sowie regulatorische Bewilligungen. Ziel ist, Risiken vor der Unterzeichnung zu erkennen und im Kaufvertrag zu regeln.
Die Kosten hängen von Umfang und Komplexität ab. Wir arbeiten in der Regel nach Aufwand zu transparenten Stundenansätzen und bieten für klar abgrenzbare Phasen – etwa die Due Diligence – Kostendächer oder Pauschalen an. Nach einem ersten Gespräch erhalten Sie eine Kostenschätzung.
Üblich sind Zusicherungen zu Eigentum an den Aktien, Richtigkeit der Jahresrechnung, Bestand der wesentlichen Verträge, Steuern, Arbeitsverhältnissen und hängigen Verfahren. Verhandelt werden Umfang, Haftungsdauer, Bagatell- und Höchstgrenzen (De-minimis, Basket, Cap) sowie eine allfällige Absicherung durch Escrow-Konto.
Neben dem Kaufpreis und der Finanzierung sind erbrechtliche Ausgleichspflichten gegenüber Geschwistern, Steuerfolgen der Übertragung und die künftige Rollenverteilung zu klären. Ein Aktionärbindungsvertrag und eine schrittweise Übergabe verhindern spätere Konflikte.
Beim Share Deal ändert sich der Arbeitgeber nicht; die Arbeitsverträge laufen unverändert weiter. Beim Asset Deal gehen die Arbeitsverhältnisse nach Art. 333 OR mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über, sofern die Mitarbeitenden den Übergang nicht ablehnen. Bei grösseren Betrieben sind Informations- und Konsultationspflichten einzuhalten.
Ein Earn-out ist ein Teil des Kaufpreises, der erst später und abhängig vom künftigen Geschäftserfolg bezahlt wird. Er überbrückt unterschiedliche Preisvorstellungen von Käufer und Verkäufer, verlangt aber klare vertragliche Regeln zu Berechnung, Einflussnahme und Streitbeilegung.
Sprechen Sie mit uns über Ihre Transaktion. Ein erstes Gespräch ist unverbindlich – in Bern, Zürich, Lausanne oder online.