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Burkhalter Rechtsanwälte berät und vertritt Bauherrschaften, Unternehmer, Architekten, Investoren und die öffentliche Hand in allen Fragen des Bau-, Planungs- und Immobilienrechts in der Schweiz – vom Baugesuch über den Werkvertrag bis zum Kauf, Verkauf und zur Bewirtschaftung von Liegenschaften. Wir sind an den Standorten Bern, Zürich und Lausanne tätig und arbeiten auf Deutsch, Französisch und Englisch.

Was wir für Sie tun

Bauen und Immobilien sind Branchen mit klaren Abläufen und harten Terminen. Rechtliche Fragen müssen deshalb schnell und praxistauglich beantwortet werden – am besten, bevor sie zum Problem werden. Wir kennen die Abläufe auf der Baustelle, in den Bauverwaltungen und bei den Investoren und beraten so, dass Projekte vorankommen.

Unsere Beratung umfasst insbesondere:

Privates Baurecht

  • Werkverträge nach OR und SIA-Norm 118, Totalunternehmer- und Generalunternehmerverträge
  • Architektur- und Ingenieurverträge (SIA 102/103), Bauleitungs- und Planerhaftung
  • Mängelrechte: Abnahme, Mängelrüge, Nachbesserung, Minderung, Ersatzvornahme
  • Bauhandwerkerpfandrecht – Eintragung und Abwehr
  • Nachtragsmanagement, Bauzeitverlängerung, Kostenüberschreitung
  • Baustreitigkeiten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten

Öffentliches Bau- und Planungsrecht

  • Baubewilligungsverfahren: Baugesuch, Einsprache, Rekurs und Beschwerde
  • Nutzungsplanung, Sondernutzungspläne, Gestaltungs- und Überbauungsordnungen
  • Raumplanungsrecht, Bauen ausserhalb der Bauzone, Zweitwohnungsgesetz
  • Denkmalschutz, Umwelt- und Lärmschutzrecht, Altlasten
  • Beratung von Gemeinden und öffentlichen Bauherren, inkl. Beschaffungsrecht

Immobilienrecht

  • Kauf und Verkauf von Liegenschaften, Renditeobjekten und Portfolios – direkt oder über die Immobiliengesellschaft
  • Rechtliche Due Diligence: Grundbuch, Dienstbarkeiten, Baurecht, Mietverträge, Altlasten
  • Öffentliche Beurkundung und Grundbuchvollzug
  • Stockwerkeigentum: Begründung, Reglemente, Streitigkeiten in der Gemeinschaft
  • Dienstbarkeiten, Baurechtsverträge, Nachbarrecht
  • Erwerb durch Personen im Ausland (Lex Koller)

Miet- und Pachtrecht

  • Gewerbe- und Wohnraummiete: Vertragsgestaltung, Mietzinsanpassung, Kündigung
  • Erstreckung, Mängel am Mietobjekt, Nebenkosten
  • Vertretung vor Schlichtungsbehörden und Gerichten

Nachhaltigkeitsrecht

  • Green Leases als Optimierungsinstrument in einem gut bewirtschafteten Gebäudepark
  • Re-Use im bautechnischen Alltag, privat- und öffentlich-rechtliche Aspekte
  • ISOS – Direktanwendung zum Beispiel beim Bau von PV-Anlagen
  • ESG-Compliance

So begleiten wir ein Bauprojekt

1.
Projektentwicklung – Prüfung von Nutzungsplanung und Bauzone, Grundstückserwerb, Baurechtsverträge, Dienstbarkeiten.
2.
Bewilligung – Baugesuch vorbereiten, Einsprachen abwehren oder führen, Auflagen verhandeln.
3.
Vertragswerk – Werkverträge, Planerverträge und Generalunternehmerverträge aufsetzen und verhandeln; Risiken, Termine und Nachträge sauber regeln.
4.
Bauphase – Nachträge, Bauzeit und Kosten begleiten, Streitigkeiten früh entschärfen.
5.
Abnahme und Gewährleistung – Abnahmeprotokoll, Mängelrügen, Garantien, Bauhandwerkerpfandrechte.
6.
Bewirtschaftung oder Verkauf – Miete, Stockwerkeigentum, Verkauf oder Portfolio-Transaktion.

Für wen wir arbeiten

  • Private und institutionelle Bauherrschaften, Immobilienentwickler und Investoren
  • Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Total- und Generalunternehmer
  • Architektur- und Ingenieurbüros
  • Gemeinden, Kantone und öffentliche Bauherren
  • Eigentümer, Stockwerkeigentümergemeinschaften, Vermieter und Mieter

Warum Burkhalter Rechtsanwälte

  • Branchenkenntnis: Wir sprechen die Sprache von Bauleitung, Planern und Bauverwaltung – nicht nur die der Gerichte
  • Erfahrung aus Bauprojekten und Immobilientransaktionen in der Schweiz
  • Drei Standorte, drei Sprachen: Bern, Zürich und Lausanne – für Projekte über die Sprachgrenzen hinweg
  • Steuern und Recht aus einer Hand: enge Zusammenarbeit mit unserer Expertise Steuerrecht – insbesondere bei Grundstückgewinnsteuer und Handänderungssteuer
  • Pragmatisch: Wir suchen die Lösung, die das Projekt weiterbringt – der Prozess ist das letzte Mittel, nicht das erste

Ihre Ansprechpartner

Häufige Fragen zum Bau- und Immobilienrecht

Handwerker und Unternehmer, die Arbeit und Material auf ein Grundstück geleistet haben, können zur Sicherung ihrer Forderung ein Pfandrecht auf dem Grundstück eintragen lassen. Die Eintragung muss innert vier Monaten nach Vollendung der Arbeiten im Grundbuch erfolgen (Art. 839 ZGB). Für Eigentümer ist das Pfandrecht ein Risiko – auch wenn sie den Generalunternehmer bereits bezahlt haben.

Nach SIA-Norm 118 können Mängel während zwei Jahren nach der Abnahme jederzeit gerügt werden; danach nur noch verdeckte Mängel, ab Entdeckung. Die Verjährung beträgt fünf Jahre ab Abnahme. Ohne SIA 118 gilt das Obligationenrecht: Mängel sind sofort nach Entdeckung zu rügen. Wichtig ist deshalb, welche Norm im Werkvertrag vereinbart wurde.

Die SIA-Norm 118 ist die in der Schweiz meistverwendete Vertragsgrundlage für Bauarbeiten. Sie regelt Ausführung, Vergütung, Abnahme, Mängelrechte und Garantiefristen und gilt nur, wenn sie im Werkvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Vom OR weicht sie in wesentlichen Punkten ab – etwa beim Nachbesserungsrecht des Unternehmers und bei den Rügefristen.

Nur eingeschränkt. Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) verlangt für Wohnliegenschaften in der Regel eine Bewilligung, die selten erteilt wird. Betriebsstätten-Grundstücke sind hingegen grundsätzlich bewilligungsfrei erwerbbar. Wir prüfen vorgängig, ob Ihr Vorhaben bewilligungspflichtig ist.

Die Kosten hängen von Umfang und Streitwert ab. Für die Prüfung eines Werkvertrags oder eine Baueinsprache bieten wir Pauschalen oder Kostendächer an; Prozesse werden nach Aufwand zu transparenten Stundenansätzen abgerechnet. Nach einem ersten Gespräch erhalten Sie eine Kostenschätzung.

Sprechen Sie mit uns über Ihr Projekt. Ein erstes Gespräch ist unverbindlich – in Bern, Zürich, Lausanne oder online.

Woran wir arbeiten