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Burkhalter Rechtsanwälte berät Telekommunikationsanbieter, IT- und Technologieunternehmen, Medienhäuser sowie die öffentliche Hand und andere Organisationen in allen rechtlichen und regulatorischen Fragen der Branche: Fernmelderecht, Netzzugang und Bewilligungen, Glasfaser- und Mobilfunkausbau, IT- und Technologieverträge, Datenschutz und Cyber Security sowie Medienrecht. Wir sind an den Standorten Bern, Zürich und Lausanne tätig – und damit nahe bei BAKOM, ComCom, EDÖB, BACS und anderen relevanten Behörden.

Was wir für Sie tun

Die Telekom-, IT- und Medienbranche ist technisch getrieben und stark reguliert. Wer hier dienstleistet, muss die Technik verstehen, die Regulierung kennen und die Behörden einschätzen können. Unser Team bringt eine ausgeprägte Branchenerfahrung mit – aus Regulierungsbehörden, Telekomunternehmen, Medienhäusern und IT-Unternehmen. Wir betreuen Sie umfassend und gut vernetzt.

Unsere Beratung umfasst insbesondere:

Fernmelderecht und Regulierung

  • Melde- und Auskunftspflichten sowie Bewilligungen nach Fernmeldegesetz (FMG)
  • Frequenznutzung, Vergabe von Adressierungselementen (inklusive Domain-Namen)
  • Netzzugang, Interkonnektion und Zugangsverfahren vor der ComCom
  • Verfahren vor BAKOM, ComCom, WEKO und Preisüberwacher
  • Zulassung und Konformität von Fernmeldeanlagen
  • Regulatorische Beratung bei neuen Geschäftsmodellen: OTT-Dienste, IoT, Wholesale-Angebote

Netzinfrastruktur: Glasfaser, Mobilfunk, Firmennetze

  • Glasfaserausbau (FTTH): Kooperations- und Mitbenutzungsverträge, Erschliessungsverträge mit Gemeinden und Werken, wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Layer-1- bis Layer-3-Modellen
  • Mobilfunkausbau: Standortverträge, Bewilligungen für Antennenanlagen, NISV-Fragen, Einspracheverfahren
  • Durchleitungs- und Nutzungsrechte, Dienstbarkeiten, Inhouse-Verkabelung
  • Firmen- und Campusnetze, private 5G-Netze, Netzbetriebsverträge

IT- und Technologierecht

  • IT-Projekt-, Software- und Lizenzverträge, agile Vertragsmodelle
  • Cloud-, SaaS- und Outsourcing-Verträge
  • Service Level Agreements, Haftung und Gewährleistung bei IT-Projekten
  • Künstliche Intelligenz: Einsatz von KI-Systemen, Datennutzung, Haftung, EU AI Act mit Bezug zur Schweiz

Datenschutz und Cyber Security

  • Umsetzung des revidierten Datenschutzgesetzes (DSG) und der DSGVO für Schweizer Unternehmen
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen, Bearbeitungsverzeichnis, Auftragsbearbeitungsverträge, Datenexport
  • Meldung von Datensicherheitsverletzungen an den EDÖB
  • Cyber Security: Incident Response, Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen (Informationssicherheitsgesetz), Krisenkommunikation
  • Verfahren vor dem EDÖB, Auskunftsbegehren, Betroffenenrechte

Medienrecht

  • Radio- und Fernsehrecht (RTVG), Konzessionen, Verfahren vor UBI und BAKOM
  • Medienäusserungsrecht: Persönlichkeitsschutz, Gegendarstellung, Vorgehen gegen unwahre Berichterstattung
  • Urheber- und Leistungsschutzrechte, Lizenzierung von Inhalten, Plattformregulierung

Für wen wir arbeiten

  • Telekommunikationsanbieter und Netzbetreiber – vom nationalen Anbieter bis zum regionalen Kabelnetz oder Elektrizitätswerk mit Glasfasernetz
  • IT-, Software- und Technologieunternehmen, Start-ups und Scale-ups
  • Medienhäuser, Rundfunkveranstalter und Content-Anbieter
  • Gemeinden, Werke und öffentliche Institutionen beim Netzausbau und in der Beschaffung
  • Unternehmen aller Branchen bei Datenschutz, Cyber Security und IT-Beschaffung

Warum Burkhalter Rechtsanwälte

  • Branchenerfahrung statt Lehrbuch: Unser Team kennt Regulierung und Markt aus eigener Tätigkeit
  • Technik verstehen: Wir können mit Ihren Netzplanern und CTOs sprechen, nicht nur mit Ihrer Rechtsabteilung
  • Nahe an den Behörden: Standort Bern, regelmässiger Austausch mit BAKOM, ComCom und EDÖB
  • Drei Sprachen, drei Standorte: für Netzausbau und Verfahren in der ganzen Schweiz

Ihre Ansprechpartner

Häufige Fragen zum Telekommunikations- und Technologierecht

Ja, wenn die Verletzung voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die betroffenen Personen führt. Die Meldung an den EDÖB muss «so rasch als möglich» erfolgen (Art. 24 DSG); eine feste Frist wie die 72 Stunden der DSGVO kennt das Schweizer Recht nicht. Unterliegt Ihr Unternehmen zusätzlich der DSGVO, gelten beide Pflichten parallel.

Ja. Seit dem 1. April 2025 müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen Cyberangriffe innert 24 Stunden nach Entdeckung dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) melden. Betroffen sind unter anderem Energieversorger, Telekommunikationsanbieter, Banken, Spitäler und Behörden. Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen meldepflichtig ist, und bereiten den Meldeprozess vor.

Für das Erbringen von Fernmeldediensten braucht es in der Regel keine Konzession mehr, sondern nur eine Meldung beim BAKOM. Bewilligungspflichtig bleiben die Nutzung von Funkfrequenzen und bestimmte Nummernressourcen. Die Meldung löst aber Pflichten aus – etwa zur Überwachung (BÜPF), zum Notruf und zur Datensicherheit.

Über Mitbenutzungs- oder Kooperationsverträge, die den Zugang auf Layer 1 (unbeleuchtete Faser) oder Layer 3 (Bitstrom) regeln. Entscheidend sind Preis, Nichtdiskriminierung und Laufzeit – hier schaut auch die WEKO hin. Wir gestalten diese Verträge so, dass sie wettbewerbsrechtlich belastbar sind.

Sie gilt, wenn Sie Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten – zum Beispiel über einen Onlineshop mit Lieferung nach Deutschland oder über Tracking auf Ihrer Website. Dann brauchen Sie unter anderem einen EU-Vertreter und müssen die strengeren DSGVO-Fristen einhalten.

Grundsätzlich ja, wenn das Zielland einen angemessenen Datenschutz bietet oder geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln vereinbart werden. Bei Berufsgeheimnissen (Banken, Ärzte, Anwälte) und bei Behörden gelten zusätzliche Anforderungen. Wir prüfen den konkreten Cloud-Anbieter und gestalten den Vertrag.

Für abgrenzbare Aufgaben – DSG-Umsetzungscheck, Vertragsprüfung, Meldung an den EDÖB – bieten wir Pauschalen an. Regulatorische Verfahren und Projekte rechnen wir nach Aufwand zu transparenten Stundenansätzen ab. Nach einem ersten Gespräch erhalten Sie eine Kostenschätzung.

Sprechen Sie mit uns über Ihr Projekt oder Ihren Fall. Ein erstes Gespräch ist unverbindlich – in Bern, Zürich, Lausanne oder online.

Woran wir arbeiten