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Das Bundesgericht veröffentlicht unermüdlich wegweisende Urteile. Um dieser Flut an Rechtsprechung Herr zu werden, fassen wir wöchentlich die relevantesten Urteile kurz und knapp zusammen. Diese kurze Übersicht wird in Zukunft regelmässig veröffentlicht. Ziel ist es dabei nicht, sämtliche Punkte aller Urteile wiederzugeben. Vielmehr soll dem interessierten Leser die Möglichkeit eröffnet werden, sich aktuell und zeitsparend über die ihn interessierenden Urteile auf dem Laufenden zu halten. Der Fokus liegt dabei auf den deutschsprachigen Urteilen, wobei jedoch die französischsprachigen und italienischsprachigen Urteile zeitnah nachgereicht werden. Wir hoffen, damit einen kleinen Beitrag an die Schweizer Juristerei liefern zu können und freuen uns über sämtliche Rückmeldungen und Ergänzungen.

20.04.2026 – 24.04.2026

Bundesgerichtliche Rechtsprechung

Zusammengefasst von Gian-Manuel Weber

5A_356/2025 * (01.04.2026)

Im Urteil 5A_365/2025 vom 1. April 2026 bestätigte das Bundesgericht die rechtlichen Grundsätze zur sogenannten lebensprägenden Ehe nach Art. 125 ZGB. Vorliegend wurde die Ehe aufgrund der rund 15-jährigen Dauer sowie der gemeinsamen Lebensplanung und Vorsorgegestaltung grundsätzlich als lebensprägend qualifiziert. Hinsichtlich der Eigenversorgungskapazität stellte das Bundesgericht klar, dass Alter, Gesundheitszustand und konkrete Erwerbsmöglichkeiten entscheidend sind. Die Vorinstanz habe diese Faktoren nicht in allen Punkten korrekt gewürdigt. Die Vorinstanz bestimmte die Eigenversorgungskapazität der Beschwerdegegnerin unter Berücksichtigung ihres Alters, Gesundheitszustands sowie des Umstands, dass sie bereits bei Eheschluss eine IV Rente bezog. Aufgrund ihrer fortgeschrittenen Lebensphase und der gesundheitlichen Einschränkungen ging sie davon aus, dass eine reguläre Erwerbstätigkeit nicht mehr zumutbar sei. Das Bundesgericht erkannte, dass die Prüfung des Unterhaltsanspruchs im Grundsatz bundesrechtskonform erfolgte, beanstandete jedoch einen Fehler im Zusammenhang mit der kurzfristigen Begleichung einer Steuerschuld. Dieser Mangel führte zur teilweisen Aufhebung des angefochtenen Entscheids.

2C_189/2025 * (12.03.2026)

Im Urteil 2C_189/2025 vom 12. März 2026 wies das Bundesgericht die Beschwerde der Association A. ab. Streitpunkt war vor allem, ob die Beendigung des Krippenplatzes eine zivilrechtliche Kündigung oder eine verwaltungsrechtliche Verfügung darstellt. Das Bundesgericht bestätigte, dass die Kinderbetreuung im Kanton Waadt gestützt auf die LAJE als öffentliche Aufgabe organisiert ist. Deshalb durfte die Aufhebung des Betreuungsplatzes als Verfügung qualifiziert werden, womit das kantonale Verwaltungsgericht zuständig war. Weiter hielt das Bundesgericht fest, dass der Ausschluss des Kindes unverhältnismässig war. Eine unheilbare Zerstörung des Vertrauensverhältnisses oder eine erhebliche Störung des Krippenbetriebs war nicht nachgewiesen. Mildere Massnahmen hätten vorgängig geprüft werden müssen. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen und die Aufhebung des Ausschlusses blieb bestehen.

8C_802/2023 * (27.03.2026)

Im Urteil 8C_802/2023 vom 27. März 2026 betreffend Unfallversicherung hiess das Bundesgericht die Beschwerde von A. teilweise gut. Streitpunkt war, ob die Suva gestützt auf Observationsmaterial die Taggeld- und Heilbehandlungsleistungen ab 25. Januar 2022 einstellen und bereits ausgerichtete Taggelder von Fr. 30’550.50 zurückfordern durfte. Rechtlich zentral war zunächst die Verwertbarkeit der Observation. Das Bundesgericht hielt fest, dass das von der Haftpflichtversicherung eingeholte Observationsmaterial nicht per se rechtswidrig war und von der Suva verwertet werden durfte. Die Voraussetzungen von Art. 43a ATSG waren erfüllt. Entscheidend war jedoch die medizinische Beurteilung. Das Bundesgericht beanstandete, dass die Vorinstanz allein gestützt auf die Observation und versicherungsinterne Aktenbeurteilungen von voller Arbeitsfähigkeit und einem medizinischen Endzustand ausgegangen war. Wegen Hinweisen auf eine chronische Schmerzstörung, funktionelle Symptomausweitung und psychische Faktoren hätte eine polydisziplinäre Begutachtung durchgeführt werden müssen. Damit war nicht genügend abgeklärt, ob die Leistungen ab Januar 2022 tatsächlich eingestellt werden durften. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Bern und der Einspracheentscheid der Suva wurden aufgehoben. Die Sache wurde zur neuen Abklärung und Verfügung an die Suva zurückgewiesen.