Wir beraten Vergabestellen sowie Unternehmungen im Bereich öffentliches Beschaffungswesen. Wir haben uns speziell auf das am 01.01.2021 in Kraft tretende revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen vorbereitet, um Sie fachkundig zu beraten. Mit den entsprechenden Zuschlagskriterien kennen wir uns bestens aus, insbesondere mit den Besonderheiten der Nachhaltigkeitskriterien, die neu in die Gesetzgebung eingeflossen sind. Als Ihre forensisch tätigen Rechtsanwälte unterstützen wir Sie in den entsprechenden Verfahren und Rechtsmittelverfahren.