Wir beraten Sie beim Erstellen von Testamenten, Vorsorgeaufträgen, Patientenverfügungen und Erbverträgen. Bei Bedarf engagieren wir uns als Willensvollstrecker, insbesondere bei komplexeren unternehmerischen oder vermögensrechtlichen Konstellationen. Aufgrund unserer unternehmerischen Kompetenz unterstützen wir gerne auch Nachfolgeregelungen von Familienunternehmungen, Nachlassplanungen sowie Erbteilungen mit Unternehmensbezug.