Init7 vs. Swisscom: Wegweisend für die Zukunft?
Mit dieser Verfügung hat die ComCom die Swisscom verpflichtet, auf Basis eines sog. Zero-Settlement-Peerings kostenlos Interkonnektionen mit Init7 zu betreiben. Interkonnektion bedeutet die Verbindung der Netzwerke von Internetprovidern, Content-Anbietern oder Unternehmen, die gemeinsam das Internet bilden. Vorliegend muss also die Swisscom den Datenaustausch zwischen dem eigenen Netzwerk und jenem der Init7 zulassen. Beim Peering, einer Art der Interkonnektion, werden Daten zwischen den jeweiligen Kunden ausgetauscht. Da der Aufwand auf beiden Seiten je nach Betrachtung vergleichbar ist, werden in der Praxis regelmässig keine Kosten erhoben. Dies nennt man Zero-Settlement-Peering. Swisscom wollte Init7 Mehrkosten in Rechnung stellen.
Die ComCom qualifiziert die Swisscom nach Konsultation der Wettbewerbskommission beim Peering als marktbeherrschendes Unternehmen im Sinn des Fernmeldegesetzes, was Voraussetzung für eine Preisregulierung ist. Die Transitverträge der Swisscom mit der Deutschen Telekom bezeichnet die Regulierungsbehörde als marktunüblich.
Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Sie gilt zudem nur zwischen Swisscom und Init7. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass der vorliegende Entscheid in künftigen, ähnlichen Fällen als Präzedenz dienen wird. Der Fall zeigt auch, dass bei komplexen Regulierungsverfahren eine Begleitung durch fachkundige und erfahrene Anwälte – wie die unseren – zielführend ist. Unsere Experten stehen Ihnen daher bei sämtlichen Fragen der Telekomregulierung beratend und prozessierend zur Seite.